Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Für SonnenMoor (nachfolgend „SonnenMoor“ oder „wir“) ist es von größter Bedeutung, dass unsere Dienste für Menschen mit Behinderungen digital zugänglich sind. Wir setzen uns fortlaufend dafür ein, allen Nutzer:innen ein inklusives und barrierefreies Online-Erlebnis zu bieten. Unser Ziel ist es, unsere Dienste für alle leicht auffindbar, zugänglich, nutzbar und verständlich zu machen.
Geltungsbereich dieser Informationen
Diese Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die Website sonnenmoor.at, die von SonnenMoor betrieben wird (Name und Anschrift finden Sie im Impressum). Sie beschreiben die Barrierefreiheitsstandards und rechtlichen Rahmenbedingungen, die SonnenMoor bei der Gestaltung und Pflege der Website berücksichtigt hat.
Innerhalb der Europäischen Union gelten hierfür die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze in den Mitgliedstaaten, in denen die Geschäftseinheiten von SonnenMoor ansässig sind. Für Nutzer:innen und Kund:innen außerhalb der Europäischen Union berücksichtigen diese Informationen auch weitere international anerkannte Barrierefreiheitsstandards und -rahmenwerke, darunter den US-amerikanischen Americans with Disabilities Act (ADA) und den Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA), ohne dass dieser Verweis eine Anerkennung der unmittelbaren rechtlichen Anwendbarkeit dieser Regelungen auf SonnenMoor bedeutet.
Diese Informationen werden bei Bedarf gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Standards überprüft und aktualisiert.
Beschreibung der geltenden Anforderungen
Diese Website wurde unter Berücksichtigung international anerkannter Standards für digitale Barrierefreiheit gestaltet. Innerhalb der Europäischen Union orientiert sich SonnenMoor an den Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) sowie an den nationalen Rechtsvorschriften zu ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten, in denen die Geschäftseinheiten der Gruppe ansässig sind. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Norm EN 301 549 sowie den jeweils aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Für Rechtsordnungen außerhalb der Europäischen Union orientiert sich SonnenMoor freiwillig an weiteren international anerkannten Standards und Rechtsrahmen für digitale Barrierefreiheit, darunter dem US-amerikanischen Americans with Disabilities Act (ADA) sowie dem kanadischen Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA). Der Verweis auf diese Standards dient ausschließlich Informationszwecken und begründet weder deren unmittelbare rechtliche Anwendbarkeit auf SonnenMoor noch weitergehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen.
Allgemeine Beschreibung des Dienstes
Die Website sonnenmoor.at wird von SonnenMoor Verwertungs- und Vertriebs-GmbH betrieben und bietet den folgenden Dienst: SonnenMoor ist ein österreichisches Familienunternehmen mit über 50 Jahren Erfahrung in natürlichen Moor- und Kräuterprodukten. Traditionelles Wissen trifft auf moderne Herstellung.
Diese Leistungen zählen nicht zu den Verbraucherdienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des EAA fallen.
Beschreibungen und Erläuterungen zur Funktionsweise des Dienstes
Die Webseite präsentiert SonnenMoor als österreichisches Familienunternehmen für natürliche Moor- und Kräuterprodukte und vermittelt Kompetenz, Tradition und Vertrauen.
Beschreibung der Maßnahmen, mit denen der Dienst die relevanten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Im Rahmen eines etablierten Verfahrens zur kontinuierlichen Sicherstellung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen orientiert sich SonnenMoor an der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 sowie den darin referenzierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Die Dienste müssen daher:
- wahrnehmbar sein (das heißt, die Informationen und Elemente der Dienste müssen den Nutzer:innen so dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können);
- bedienbar sein (das heißt, die Nutzer:innen müssen die Elemente der Dienste und die Navigation nutzen können);
- verständlich sein (das heißt, die Informationen und die Nutzung der Dienste müssen verständlich sein); und
- robust sein (das heißt, die Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl technischer Hilfsmittel, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert zu werden).
Konformitätsstatus: konform
Wir überprüfen diese Inhalte regelmäßig im Rahmen unserer Möglichkeiten. Änderungen oder Aktualisierungen durch externe Anbieter, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, können jedoch dazu führen, dass diese Inhalte vorübergehend nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Wenn Sie auf eine Barriere oder ein Problem mit der Zugänglichkeit stoßen, können Sie uns über unsere Kontaktseite informieren.
Die WCAG gibt Hinweise, wie Dienste gestaltet werden können, die für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Derzeit gibt es drei Konformitätsstufen. Im Einklang mit den europäischen Standards setzen wir die aktuell verpflichtende Konformitätsstufe um.
Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit
Um die bestmögliche Kontrolle über den Grad der Barrierefreiheit unserer Website zu erreichen, ergreifen wir regelmäßig unter anderem die folgenden Maßnahmen:
- Audits: Wir führen regelmäßig automatisierte Barrierefreiheitsprüfungen durch, um unsere digitalen Dienste systematisch zu bewerten und die Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) und, soweit einschlägig, weitere Bestimmungen des nationalen und des EU-Rechts, insbesondere der Harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 zu überprüfen.
Wir arbeiten fortlaufend daran, die Bereitstellung unserer Dienste im Einklang mit allen gesetzlichen Anforderungen zu verbessern. Wir bieten Kontaktmöglichkeiten, um Probleme mit der Barrierefreiheit zu melden und Verbesserungsvorschläge einzureichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19. Oktober 2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19. Oktober 2026 überprüft.
Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Verantwortung für Inhalte, Dienste oder Angebote Dritter, auf die über externe Links verwiesen wird und die außerhalb unseres Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Barrierefreiheit dieser Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Die Nutzung externer Links erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung unsererseits für daraus entstehende Schäden oder rechtliche Folgen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Kontaktinformationen
Wir begrüßen Ihr Feedback zur Barrierefreiheit der Website sonnenmoor.at und schätzen Ihre Rückmeldungen sehr. Ihre Hinweise helfen uns dabei, unsere digitalen Dienste kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Zugänglichkeit zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen, eine mögliche Nichtkonformität mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen melden möchten oder Anregungen zur Verbesserung haben, können Sie uns über die folgenden Kanäle kontaktieren:
- Telefon: +43622322780
- E-Mail: marketing@sonnenmoor.at
Wir werden alle Anliegen und Anfragen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen beantworten.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Wenn Sie einen Barrierefreiheitsmangel feststellen, der Ihren Zugang zu Inhalten oder Funktionen der Website beeinträchtigt, und Sie nach einer Kontaktaufnahme mit uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie Ihre Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde oder einer anderen zuständigen nationalen Stelle einreichen. Die Liste der zuständigen nationalen Behörden finden Sie hier: https://www.accessiway.com/de/authority.